Kosten/Preise
Wie setzten sich die Kosten für ästhetisch plastische Operationen zusammen?
Viele Patientinnen und Patienten, die sich für eine bestimmte Operation interessieren, sind sich nicht bewusst, aus wie vielen Teilen sich der Preis dafür zusammensetzt: Die Kosten für Operationssaal und technische Ausstattung, Aufbereitung und Sterilisation chirurgischer Instrumente, Nahtmaterial, eventuell verwendete Implantate und nicht zuletzt die Personalkosten für qualifiziertes Personal – von der OP-Schwester über den Anästhesisten bis hin zum Plastischen Chirurgen – müssen bei der Kalkulation des Preises berücksichtigt werden.
Wir erstellen für jede Behandlung einen detaillierten Kostenplan. So wissen unsere Patientinnen und Patienten im Voraus mit welchen Kosten sie rechnen müssen und wie der Gesamtpreis der Behandlung zustande kommt.
In unserer Klinik stehen wir für ein transparentes und nachvollziehbares Kostensystem. Als Anbieter hochwertiger medizinischer Leistungen sind wir auch verantwortlich bei der Frage der Kosten unsere Patientinnen und Patienten umfassend zu informieren. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Zusammensetzung der Kosten ästhetisch-plastischer Behandlungen, über Vorfinanzierung sowie Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Patientinnen und Patienten, die eine ästhetisch-plastische Behandlung ohne medizinische Indikation nicht auf einmal bezahlen können oder wollen, erhalten bei uns die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Hierfür arbeiten wir mit dem Dienstleister Cashmed zusammen, der auf die Finanzierung komfortmedizinischer Leistungen spezialisiert ist. Weitere Informationen über Cashmed bekommen Sie bei uns.
Krankenkassenleistung
Bei bestimmten Operationen übernimmt die Krankenkasse teilweise oder ganz die Kosten. Darunter fallen unter anderem die Brustverkleinerung bei übergrossen Brüsten, die Fettschürzenentfernung nach massiver Gewichtsabnahme oder die Drüsenentfernung bei Gynäkomastie (Vergrösserung des Drüsenkörpers beim Mann). In diesen Fällen werden die Behandlungskosten, falls es sich um eine medizinische Indikation handelt, nach vorheriger Kostengutsprache von der Krankenkasse übernommen. Die Entscheidung obliegt allerdings nach Empfehlung des Vertrauensarztes im Einzelfall der Krankenkasse.